ADS/ADHS Behandlung für Kinder/Jugendliche und Erwachsene
Unsere Behandlungsschwerpunkte zur Behandlung von ADS/ADHS:
Wir sehen folgende Stärken bei Menschen mit ADS/ADHS:
Diagnostikriterien für Kinder und Jugendliche:
ADS/ADHS Kriterien nach dem DSM IV für Kinder und Jugendliche
(Im ICD 10 ist die Diagnose für Erwachsene noch nicht enthalten, jedoch lassen sich Kriterien der ADS/ADHS für Kinder in abgewandelter Form auf Erwachsene übertragen)
Behandlungsoptionen/ -kriterien für Erwachsene:
Ob eine Therapie bei ADHS im Erwachsenenalter notwendig ist, hängt vom Leidensdruck ab. Häufig bringt schon die Diagnosestellung eine spürbare Erleichterung, da die bestehenden Schwierigkeiten nun endlich zu erklären sind.
- drohender Verlust des Arbeitsplatzes,
- Angst, wegen innerer Unruhe verrückt zu werden,
- tiefe Depression, extreme Antriebslosigkeit,
- ständig gespannte Ärgerlichkeit, die zu gesellschaftlicher Isolation führt,
- dauerhafte motorische Unruhe,
- übermäßiger Alkohol-, Nikotin- und/oder Cannabiskonsum,
- Verlust der Fähigkeit, das Alltagsleben zu organisieren,
- das Gefühl, allen Geräuschen ausgeliefert zu sein
- extreme Sensationslust, die zur Selbstgefährdung führt
- permanente Angst, keinen Durchblick mehr zu haben oder unter abruptem Abbruch der Konzentration zu leiden.
Wir unterstützen bei Alltagsprobleme hinsichtlich folgender Punkte:
- viele Dinge änfängt und nichts beendet, - sich schnell ableken lässt und verzettelt, - nicht weiß wo er anfangen soll und Probleme hat Prioritäten zu setzen, - bei Gesprächen oder der Arbeit ins Träumen gerät und abschweift, - eine niedrige Frustrationstoleranzschwelle hat und sich übermäßig ärgert, - Termine vergisst und oft zu spät kommt, - kein oder kein funktionierendes Ablagesystem nutzt und Probleme im Zeit- und Geldmanagement hat, - Erledigungsblockaden zeigt.
Weitere Behandlungsmöglichkeiten:
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die Elternberatung
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Verhaltenstherapie
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der Einsatz von Medikamenten, Naturheilmittel
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Coaching, sozialtherapeutische Unterstützung
Medikamente:
Bundesinstitut schränkt die Zulassung von medikamentöser Behandlung bei Kindern mit ADHS ein:
Pressemeldung - Bundesinstitut schränkt die Zulassung bestimmter Arzneimittel bei ADHS ein.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Wirkung zum 01.09.2009 die Zulassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff „Methylphenidat“ (z. B. Ritalin, Eqasym..) geändert. Dies könnte ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Über- und Fehlversorgung mit Methylphenidat bei Kindern und Jugendlichen sein.
Die Behandlung mit Methylphenidat setzt demnach zum einen die gesicherte, kriterienorientierte Diagnostik einer ADHS und eine entsprechende Schwere und Dauer der Erkrankung voraus. Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome stützen.
Zum anderen müssen Behandlungsversuche mit anderen Therapieverfahren, wie z. B. Ergotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Psychotherapie, unternommen worden sein, ohne dass sich unter diesen Behandlungen allein ein Therapieerfolg eingestellt hat.
Wenn entsprechend dieser Vorgaben eine Indikation für eine Behandlung mit Methylphenidat gestellt werden kann, hat die medikamentöse Behandlung im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zu erfolgen. Diese therapeutische Gesamtstrategie umfasst i. d. R. sowohl therapeutische, psychologische, pädagogische, soziale als auch pharmakologische Maßnahmen und die Behandlung darf nur noch unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern durchgeführt werden.
Ferner muss der Arzt, der Methylphenidat über längere Zeit bei Kindern und Heranwachsenden mit ADHS anwendet, regelmäßig den langfristigen Nutzen des Arzneimittels für den einzelnen Patienten prüfen, indem er das Medikament mindestens einmal im Jahr absetzt.
Außerdem müssen Patienten unter Langzeitbehandlung hinsichtlich Herz-Kreislauf-Status, Wachstum, Appetit und anderer psychischer Erkrankungen laufend überwacht werden. Insbesondere Berichte über z. T. schwere unterwünschte Wirkung von Methylphenidat, wie das erhöhte Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse und Schlaganfälle, hatten dazu geführt, dass im Juni 2007 auf Antrag der Europäischen Kommission ein europäisches Risikobewertungsverfahren für Methylphenidat-haltige Arzneimittel eingeleitet worden war. Mit der Kommissionsentscheidung vom 27. Mai 2009 und den daraus resultierenden Änderungen der Zulassungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten wurde das Verfahren abgeschlossen.